Das neue Infektionsschutzgesetz – Ein Rütteln an der Parlamentarischen Demokratie

Puh, ganz schön was los in Berlin. Schwierig bei allem, was da so passiert, einen kühlen Kopf zu bewahren. Angefangen von Protestlern und sogenannten Corona-Skeptikern (was fürn Euphemismus), die nicht müde werden die derzeitige Situation mit den Geschehnissen der Nazizeit oder der diktatorischen Unterdrückung in Belarus zu vergleichen. Von Machtergreifung ist die Rede, von einem Ermächtigungsgesetz. Sie dringen in das Reichstagsgebäude ein und bedrängen Politiker. Natürlich größtenteils ohne Maske. Die Polizei löste die Demonstration am Brandenburger Tor auf.

Das alles ist ziemlich schlimm und die Vergleiche mit der Vergangenheit sind größtenteils eine unwürdige Verharmlosung ganz dunkler Stunden unserer Geschichte. Politiker persönlich zu bedrängen ist ein absolutes No-Go für jeden Demokraten und all das wird eine nähere Auswertung nach sich ziehen müssen.

Eine tiefgehende Veränderung

Aber das ist nur eine Sache. Auch politisch ist heute etwas geschehen, bei dem Anhänger der Parlamentarischen Demokratie mehr als nur etwas Bauchschmerzen bekommen sollten. Und zwar geht es um das neue Infektionsschutzgesetz, das soeben (18.11.2020) den Bundestag und auch den Bundesrat passiert hat. Ein großer Teil der Opposition hat dagegen gestimmt, was hinsichtlich der regierenden Mehrheit aber nicht von Belang war.

Im Prinzip, so haben es Verfassungsrechtler erklärt, geht es bei der Gesetzesanpassung darum, dass der Regierung mehr Entscheidungsgewalt zugestanden wird. Das Parlament wird in seiner Kontrollfunktion eingeschränkt. Das heißt: Solange eine Ausnahmesituation bezüglich einer Krankheit bzw. Pandemie ausgerufen ist, die von der Regierung selbst als solche definiert werden kann, kann die Exekutive dauerhaft allein entscheiden. Das Parlament darf zwar noch mitreden, hat aber einen kleineren Zugriff und verliert dadurch die eigentlich so wichtige Kontrollfunktion ein Stück weit. Die Parlamentarische Demokratie wird somit ausgehöhlt.

Ein riesengroßer Fehler

Mach einer mag meinen: „Übertreib mal nicht! Hast du kein Vertrauen in unsere demokratische Regierung?“. Doch, das habe ich. Sehr sogar. Ich habe auch keine Angst, dass unsere derzeitige Regierung ihre selbst erteilten größeren Befugnisse ausnutzen will oder würde. Niemand in der Regierung hat ein Interesse daran unsere Grundrechte dauerhaft einzuschränken. Wir können uns darüber sehr glücklich schätzen.

Nichtsdestotrotz ist die Gesetzesänderung ein riesengroßer Fehler. Denn dieses Gesetz würde, sofern es nicht von der Judikative zurückgenommen wird, auch für jede andere Regierung, die unser Land bekommt, gelten. In Deutschland gibt es Kräfte, denen unsere Demokratie ein Dorn im Auge ist; die daran arbeiten sie unterlaufen, sie abzuschaffen und durch ein autoritäres System zu ersetzen.

Parlamentarische Demokratie ist die stabilste Form der Demokratie. Eben weil selbst Demokraten, an deren demokratischer Einstellung keine Zweifel bestehen, einer ständigen Kontrolle unterliegen. Deshalb wäre es immer das erste Ziel eines jeden Antidemokraten die Kontrollinstanz in ihrer Macht zu schwächen. Unbeabsichtigt öffnet man, mag es auch nur ein winzig kleiner Spalt sein, die Tür zu einem Weg, der eigentlich unbedingt verschlossen bleiben sollte.

Viele Fragen

Viele Fragen sich also zurecht: Wie konnte eine solche Entscheidung durchgehen und warum wird der Beschluss gerade jetzt gefasst? Und warum musste das alles auf einmal so schnell gehen? Man will die getroffenen Entscheidungen auf einen rechtssicheren Boden stellen. Schon klar. Aber ist das tatsächlich notwendig? Wir haben schließlich gelernt, dass gut begründete Maßnahmen auch jetzt schon vor Gericht standhalten können. Zudem wird das Licht am Ende des Tunnels in Form diverser sehr vielversprechender Impfstoffe immer heller.

Wozu ist es da noch notwendig das Gesetz noch anzupassen? Ein Gesetz, das weder für geeignete Maßnahmen noch für eine nicht mehr unabsehbare Zeit der Maßnahmen notwendig war? Gleichzeitig kommt die Frage auf, warum den Parlamentariern so wenig Zeit zugestanden wurde den neuen Entwurf zu sichten und warum er in letzter Minute noch umfangreich ergänzt wurde. All diese Fragen werden nicht durch die Erklärung beantwortet, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenso ein Grundrecht sei. Das allein reicht als Erklärung nicht ansatzweise.

Blauäugigkeit

Wie gesagt, ich habe keine Bedenken, was die demokratische Ausrichtung unserer Regierung angeht. Alle dort geben ihr Bestes und versuchen die Bevölkerung so gut es geht zu schützen. Umso merkwürdiger sind die Vorgänge um das dritte Infektionsschutzgesetz. Denn auch wenn die Schwächung des Parlaments klein sein mag und nur für einen spezifischen Fall gilt, so wird doch ein winziger Schritt in eine Richtung getan, in die eine Parlamentarische Demokratie nicht einmal schauen darf. Nicht mal dieses kleine Bisschen.

Auch wenn ich das bei unserer erfahrenen Regierung nicht erwartet hätte, aber der Beschluss zeugt von einer guten Portion Blauäugigkeit. Momentan ist es zwar äußerst unwahrscheinlich, dass Antidemokraten irgendwie in Verantwortung kommen können. Aber wie sieht es in fünf oder in zehn Jahren aus? Das weiß keiner und niemand wird seriös ausschließen können, dass Antidemokraten nicht doch irgendwann drastisch an Zustimmung gewinnen können. Ihnen einen Weg aufzuzeigen ist ein großer Fehler. Einer, der eigentlich vollkommen überflüssig war.

4 Kommentare

  1. Thomas Greulich · November 19, 2020

    Gut geschrieben. Danke

    Gefällt 1 Person

  2. Apel Vitzthum zu Apolda · November 19, 2020

    The Wait is over ! Das Phlegma des mit sich zufriedenen deutschen Michels ist an seine Grenzen gestossen. Die sitzende politische Elite hat sich selbst mit jahrelanger Hinterzimmerpolitik disqualifiziert und mit zum Entstehen von Pagida und AfD gesorgt. Gebündelter Unfrieden. Jetzt, durch diese sagenumwobene Pandemie ausgelöst, wird sich der Bürger seiner Funktion als SOUVERÄN in einer Demokratie bewusst und nimmt seine Pflicht zum bürgerlichen Ungehorsam wahr und geht auf die Strasse und demonstriert. Mangels geeignetem politischem Personal in den sogenannten etablierten Parteien, sprich rückratlos und ohne Vision für die Zukunft, ist dieser Zeitpunkt ideal um einen Systemwechsel oder zumindest eine Wahlrechtsreform grösseren Stils durchzusetzen. Wahlpflicht anstelle von Wahlrecht, zur Not nach belgischem Vorbild, zwingt den Souverän als auch die Parteien mehr und deutlicher miteinander zu kommunizieren, Volksabstimmungen nach schweizer Vorbild und auch zwischenzeitliche Wahlen zu eingreifenden Beschlüssen, müssen verwirklicht werden. Ebenso wie eine deutliche Reduktion des Bundestages und die Zulassung von anderen Gruppierungen als Partei. Die 5% Hürde sollte gewahrt bleiben.

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  3. Pingback: Erst das Parlament, dann der Förderalismus? Wie viel Demokratie wollen wir opfern? | Mit leiser Stimme

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